Die Deutsch-Lusitanische Juristenvereinigung

Inhalt und Ziele

Die Deutsch-Lusitanische Juristenvereinigung hat das Ziel, das Verständnis für die Rechtskultur der Länder portugiesischer Sprache zu fördern. Es geht also um das Recht folgender Staaten: Portugal, Brasilien, Kapverdische Republik, Guiné-Bissau, Angola, Sao Tomé und Príncipe sowie Mozambique. Hinzu kommen Gebiete, in denen das portugiesische Recht eine Rolle spielt (Goa, Ost-Timos, Macao).

Ihr gehören bisher brasilianische, deutsche und portugiesische Juristen an. Sie hat zum Ziel, vor allem den wissenschaftlichen Austausch zwischen deutschen Juristen und solcher portugiesischsprachiger Länder zu pflegen. Sie wendet sich dabei aber an Juristen aus allen Bereichen des Rechts.

Ein Schwerpunkt soll auch die ideelle Förderung jüngerer Rechtswissenschaftler sein, insbesondere von Studenten, Referendaren und Doktoranden.

Informationsvermittlung über die portugiesische Mutterrechtsordnung soll gleichberechtigt neben der über die Rechtssysteme der lusitanischen Staaten und Rechtsgebiete Afrikas (z.B. Angola, Kap Verde, Mosambik), Asien sowie das Recht von Brasilien stehen, die heute vielfach eigene Wege gehen und ihrerseits auf das portugiesische rückwirken. So entwickelt etwa Macao ein eigenständiges Gesetzesrecht, das um die Integration chinesischer Elemente bemüht ist, in Goa verbinden sich portugiesische Rechtstraditionen mit dem indischen Recht, und brasilianische Wirtschaftsgesetze beeinflussen den portugiesischen Gesetzgeber, wie auch umgekehrt.

Der verstärkten Kenntnisvermittlung bedarf es zum einen, weil die wirtschaftlichen Verflechtungen insbesondere zwischen Portugal, Brasilien und Deutschland und die EG-Mitgliedschaft Portugals dem Rechtsverkehr zwischen den Staaten neue Impulse gegeben haben. Diese kommen auf familienrechtlichen Gebieten von den zahlreichen Arbeitnehmern, die aus portugiesischsprachigen Ländern Afrikas stammend in den neuen Bundesländern leben. Zum anderen ist das Wissen um das Recht vornehmlich Portugals für die deutsche Rechtswissenschaft deshalb von hervorragendem Interesse, weil die portugiesische Lehre und Gesetzgebung die deutsche Rechtsentwicklung intensiv und kritisch begleiten. Zu sehen, welche Ansätze und Regelungen in Portugal übernommen werden, wie es z.B. mit dem Allgemeinen Teil des BGB geschah, welche nicht rezipiert wurden (etwa die Regelung des faktischen Konzerns im Aktiengesetz), und wie es nahezu stets sehr originell weiterentwickelt wurde, erlauben ein kritische Überprüfung des deutschen Rechts im Spiegel portugiesische Erfahrungen.

Zudem werden die eigenständigen Lösungen Portugals zu selten in Deutschland für rechtsvergleichende Erkenntnisse genutzt. Dieser Art der des wissenschaftlichen Dialogs und der Pflege der Rechtskultur will die Vereinigung, anknüpfend an die traditionell engen Verbindungen zwischen deutschen und portugiesischen Juristen, breiten Raum widmen.

Die DLJV bezweckt also, die lusitanische Rechtsfamilie wissenschaftlich zu erforschen und darzustellen sowie die Verbindungen zwischen Lehre, Praxis und dem juristischen Nachwuchs der betroffenen Länder auszubauen und zu vertiefen.

Organe

Vorsitzender:
Professor Dr. Dr. Stefan Grundmann LL.M., Berlin

Stellvertretende Vorsitzende:
Dr. Manuel Malheiros, Lissabon
Professorin Dr. Claudia Lima Marques, Porto Alegre
Professor Dr. Christian Baldus, Heidelberg

Kassenführer:
Dr. Thomas Richter, Sao Paulo

Ehrenvorsitzender:
Prof. Dr. Dr. h.c. Erik Jayme, Heidelberg

Annex

Beschluss der Mitgliederversammlung vom 17.November 2006 in Würzburg:

Erweiterung des Vorstandsvon drei auf fünf Mitglieder

Entsprechende Änderung des § 7 Abs. 1 Satzung DLJV:

Er lautet wie folgt: "Der Vorstand führt die Geschäfte der DLJV. Er besteht aus dem Vorsitzenden, drei stellvertretenden Vorsitzenden und dem Kassenführer
(geschäftsführende Vorstandsmitglieder)."

Webdesign: Volker Wackwitz/ Stand: 23.10.07